Das Honorar der Steuerberater bemisst sich grundsätzlich nach der Steuerberater-Gebührenverordnung.
Die Gebühr für eine Erstberatung nach § 21 Abs.1 StBGebV beträgt höchstens € 180,- zzgl. gesetzliche Mehrwertsteuer.
Das Honorar der Steuerberater bemisst sich grundsätzlich nach der Steuerberater-Gebührenverordnung.
Die Gebühr für eine Erstberatung nach § 21 Abs.1 StBGebV beträgt höchstens € 180,- zzgl. gesetzliche Mehrwertsteuer.